| I. Richtlinien zur Durchführung des Spieljahres II. Fair-Play-Wertung III. Strafenkatalog IV. Informationen zum Krombacher Altmark- und Kreispokal 2011/12 V. Übersicht erforderlicher Kennungen für die Ergebnismeldung im DFBnet VI. Auf- und Abstiegsregelungen VII. Hallenkreismeisterschaften |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Download Rahmenterminplan |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| I. Richtlinien zur Durchführung des Spieljahres Die Durchführung des gesamten Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspielbetriebes erfolgt auf der Grundlage der Spiel- und Jugendordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt. 1. Startgebühren Laut Finanz- und Wirtschaftsordnung des FSA hat jeder Verein entsprechend seiner Klassenzugehörigkeit, einen jährlichen (Saison) Mannschaftsbeitrag an den KFV für jede gemeldete Mannschaft zu entrichten. Die Beiträge sind bis zum 30.06. 2011 auf das Konto des KFV Altmark-Ost einzuzahlen. Die Kopie vom Einzahlungsnachweis ist zum 01.August 2011 an den jeweiligen Staffelleiter zu senden bzw. beim Staffeltag vorzulegen. Liegt der Einzahlungsbeleg nicht vor, spielt die gemeldete Mannschaft unberechtigt. Der Sachverhalt wird dem Sportgericht zur Bearbeitung überreicht. Die laut Finanz- und Wirtschaftsordnung, Anlage 3 erforderlichen Gebühren für Werbung auf dem Trikot sind bereits Bestandteil der Startgebühr. 2. Nichtantreten Bei unbegründetem Nichtantreten einer Mannschaft übergibt der Staffelleiter dem Sportgericht den Vorgang. Bei dreimaligem, schuldhaften Nichtantreten oder Zurückziehen einer Mannschaft im laufenden Spieljahr, treten die Bestimmungen des § 23 der SpO des FSA in Kraft. Binnen 7 Tagen nach Nichtantreten hat der Verein die Möglichkeit beim Staffelleiter durch Arbeitsbescheinigungen, Attesten etc. den Nachweis zu führen. 3. Spielverlegungen Der Spielplan wurde nach dem gültigen Rahmenterminplan aufgestellt. Anträge zu Spielverlegungen regelt der § 18 Ziffer 1/2 der SpO des FSA. Die Gebühr für eine Spielverlegung im Männer– und Jugendbereich beträgt 30 Euro. Die Kopie des Einzahlungsbeleges ist dem Antrag auf Verlegung beizufügen. Spielverlegungen im Interesse der Erfüllung von Verbandsaufgaben sind zu jeder Zeit möglich. Die letzten zwei Spieltage zum Saisonende sind von den vorgenannten Regelungen ausgeschlossen, d.h. sie werden zur gleichen Zeit und am gleichen Tag ausgetragen. Spielverlegungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Nachholespiele sind vor den letzten beiden Spieltagen durchzuführen, wenn nötig können sie auch wochentags angesetzt werden. 4. Spielberichte Die Spielberichtsbögen sind ordnungsgemäß und sauber auszufüllen. Alle am Spiel Beteiligten erhalten einen Durchschlag des Spielberichtes (siehe Verteiler Spielbericht). Das Original (weiß) wird dem Staffelleiter unverzüglich, d.h. bis spätestens dienstags durch den Schiedsrichter übersandt. Sowohl Schiedsrichter als auch die Vereine tragen für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Spielberichtes die Verantwortung. Auswechslungen, Torschützen, alle gezeigten Karten und besondere Vorkommnisse sind nach Spielende vom Schiedsrichter einzutragen und von den Verantwortlichen der Vereine zu kontrollieren und die Richtigkeit der Eintragungen mit Unterschrift zu bestätigen. Der Briefumschlag mit der Adresse des Staffelleiters ist mit ausreichender Frankierung dem Schiedsrichter vor dem Spiel zu überreichen. Hierbei ist zu beachten, dass bei FV erhöhte Portokosten entstehen können. Der Schiedsrichter ist Absender des Briefes und hat somit seine Adresse auf dem Couvert anzugeben. Die Spielformulare der A- und B- Juniorenspiele werden durch die Schiedsrichter an die Staffelleiter übersandt. 5. Bespielbarkeit der Plätze Die Bespielbarkeit von Plätzen sollte am Spieltag bis 09:00 Uhr nochmals geprüft werden. Bei Unbespielbarkeit ist der zuständige Staffelleiter, zu benachrichtigen .Der Staffelleiter informiert den Schiedsrichteransetzer und die Gastmannschaft über die offizielle Spielabsage. Die Vereine sind verpflichtet bei Spielabsagen, die Unbespielbarkeit der Plätze aus welchem Grunde auch immer, durch die Rechtsträger schriftlich bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist dem jeweiligen Staffelleiter bis drei Tage nach dem Spieltag zu zusenden. 6. Ordnung und Sicherheit Der gastgebende Verein hat für die erforderliche Sicherheit gegenüber dem Schiedsrichterkollektiv, der Gästemannschaft und den Verbandspersonen zu sorgen. Dementsprechend müssen ausreichend gekennzeichnete Ordnungskräfte zur Verfügung stehen. Im Übrigen findet der § 24 SpO des FSA volle Anwendung. Die technische Zone (Coaching-Zone) ist in jeder Spielklasse einzurichten. Dies kann erfolgen durch Abkreiden oder durch Aufstellen von Kegeln. Die Schiedsrichter sind angehalten, diese Forderung zu kontrollieren. Verstöße sind dann auf dem Spielformular zu vermerken. Die Nichteinhaltung hat eine Ordnungsstrafe in Höhe von 30 Euro zur Folge.
7. Mannschaftsmeldung Zur Sicherung eines reibungslosen Spielbetriebes hat jeder Verein dem zuständigen Staffelleiter am Staffeltag der neuen Saison eine Mannschaftsmeldung, gegebenenfalls eine Liste der II. Mannschaft, sowie eine Liste der A-Jugend zu übergeben. Kommen darüber hinaus weitere Spieler zum Einsatz, sind diese schriftlich (Kopie des Spielerpasses) nachzumelden.
8. Wertung gelber und gelb/roter Karten Die Wertung der gelben und gelb/roten Karten erfolgt klassengebunden und nach Meisterschaft und Pokal getrennt.
8.1 Meisterschaft Ein Spieler, den der Schiedsrichter in fünf Meisterschaftsspielen durch Vorweisen der gelben Karte verwarnt hat, ist für das Meisterschaftsspiel gesperrt, das dem Spiel folgt, in welchem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen.
Bei einem Feldverweis mit der gelb/roten Karte ist der Spieler für das diesem Feldverweis folgende Meisterschaftsspiel gesperrt. Die Gelbe Karte, die der gelb/roten Karte voraus ging, wird nicht bei der Anzahl der Gelben Karten gezählt. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. 9. Freundschaftsspiele
Die Durchführung der Freundschaftsspiele sind im § 27 von Ziffer 1 bis 5 der SpO beschrieben und entsprechend zu betrachten. Alle Freundschaftsspiele sind beim zuständigen Staffelleiter und Schiedsrichteransetzer vorher anzumelden und die Schiedsrichter beim zuständigen Ansetzer abzufordern. 10. Ansetzungswünsche Ansetzungswünsche für die kommende Saison können bis zum 10. Juni 2012 an den zuständigen Staffelleiter gestellt werden. Später eingehende Wünsche finden keine Berücksichtigung mehr. 11. Änderungen bei den Vereinen Veränderungen der Vereinsanschrift bzw. den Verantwortlichen in den Vereinen sind unverzüglich dem Präsidenten und den einzelnen Staffelleitern zu melden. Für alle Beteiligten ist für die Zustellung von Benachrichtigungen das Anschriftenverzeichnis maßgebend. Veränderungen und Ergänzungen werden auf der Homepage des KFV veröffentlicht und sind dann rechtskräftig. 12. Abnahme von Fussballplätzen In § 30 Ziffer 1 und 2 der SpO des FSA sind die entsprechenden Festlegungen für die Abnahme von Großspielfeldern getroffen, welche von allen Beteiligten auch umzusetzen sind. Die Nutzung von Kunstrasenplätzen bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Sie gilt immer nur für 1 Jahr und ist vor Beginn eines Spieljahres beim Spielausschuss des KFV zu beantragen. Die anfallenden Kosten trägt der Verein. Für das Spieljahr 2011 / 2012 hat der Osterburger FC erneut eine Ausnahmegenehmigung für das Spielen auf einem Kunstrasenplatz. Jede Mannschaft hat neben den normalen Fußballschuhen auch Schuhe für einen Kunstrasenplatz mit nach Osterburg zu nehmen.
13. Ergebnismeldungen Die Ergebnismeldung für den gesamten Spielbetrieb ist von den Vereinen innerhalb von 30 Minuten nach Spielende über Internet, Festnetztelefon, Mobiltelefon bzw. SMS u.s.w. im DFBnet vorzunehmen. Werden die Ergebnisse nicht oder nicht pünktlich eingegeben, wird für jedes nicht korrekt eingegebenes Ergebnis eine Strafe in Höhe von 10,- € fällig. Eine Ergebnismeldung an die Staffelleiter ist nicht erforderlich. 14. Bearbeitung von Roten Karten Alle Roten Karten werden in Punkt- und Pokalspielen in allen Staffeln der Männer durch das Kreissportgericht bearbeitet. 15. Ehrungen Meisterschaft Herren Die Erstplatzierten jeder Staffel erhalten je einen Pokal, eine Urkunde und einen Spielball. Seit 2009 / 2010 erhält der Kreismeister eine Meisterschale. Diese Meisterschale kann ein Verein nach dreimaligem Gewinn für immer in Empfang nehmen. 16. Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften können im Herrenspielbetrieb gebildet werden, wenn diese dazu dient, Mannschaften im Spielbetrieb zu erhalten. Eine Spielgemeinschaft darf nicht zum Zweck der Leistungssteigerung gebildet werden. Der Antrag auf Bildung einer Spielgemeinschaft ist mit der Mannschaftsmeldung ein zu reichen. Eine Spielerliste ist analog der Spielerliste der Vereine dem Staffelleiter am Staffeltag zu übergeben. Mannschaften und Spieler erhalten nach erfolgter Genehmigung den gleichen Status wie eine Vereinsmannschaft (Spielrecht für andere Mannschaften beim Stammverein wird nicht eingeschränkt). In der Kreisoberliga werden keine Spielgemeinschaften zugelassen. Wenn zwei Vereine eine Spielgemeinschaft bilden, wird diese Spielgemeinschaft in die Spielklasse eingeordnet, in der die Mannschaft der höheren Spielklasse im letzten Spieljahr gespielt hat. Wird eine Spielgemeinschaft aufgelöst und beide Vereine wollen mit je einer Mannschaft getrennt am Spielbetrieb des KFV teilnehmen, spielt die Mannschaft in der Klasse in nächsten Spieljahr weiter, die bei Bildung der Spielgemeinschaft höherklassig gespielt hat. Spielgemeinschaften als Staffelsieger der Kreisliga besitzen kein Aufstiegsrecht in die Kreisoberliga. Es steigt die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft auf. Der in der Meldung zu erst genannte Verein ist der verantwortliche Verein gegenüber dem KFV mit seinen Ausschüssen und dem Kreissportgericht. Er hat alle Verantwortung, die ansonsten ein Verein für sich zu tragen hat. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| II. Fair-Play-Wertung Auf dem Gebiet des Fair-Play sind spürbare Verbesserungen notwendig. Die Fair–Play-Wertung soll dazu einen Beitrag leisten. Daher werden:
für jede gelbe Karte 1 (ein) Punkt, für jede gelb/rote Karte 3 (drei) Punkte, für jede rote Karte 5 (fünf) Punkte, für schuldhaftes Nichtantreten 10 (zehn) Punkte, für Ordnungsstrafen wegen Unsportlichkeiten 10 (zehn) Punkte und für Verhandlungen vor dem Sportgericht 20 (zwanzig) Punkte berechnet. In jeder Spielklasse wird die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl mit einem Pokal geehrt. Mannschaften die Feldverweise (Rote Karte) zu vertreten haben, werden nicht ausgezeichnet.
Der Sieger aller Spielklassen erhält einen Wanderpokal und eine Geldprämie in Höhe von 50 Euro. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| III. Strafkatalog Entsprechend dem Anhang der Spielordnung werden für Vergehen folgende Ordnungsstrafen festgelegt: - Zurückziehen einer Mannschaft während der laufenden Saison: ab 300 Euro - Zurückziehen einer Mannschaft nach Meldung, aber vor Durchführung des 1. Spiels: 150 Euro (Junioren 80 €) - Schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft: 80 Euro (Junioren 30 €) - (im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Betrag) - eigenmächtiges Verlegen von Pflichtspielen ohne Zustimmung: 30 Euro (Junioren 30 €) - Nichteinsendung des Spielformulars innerhalb von 3 Tagen: 5 Euro - Nichteinhaltung eines Termins bzw. Nichtabgabe einer Meldung: 30 Euro - unentschuldigtes Nichtantreten von Schiedsrichtern bzw. Assistenten: 15 Euro - Bearbeitungsgebühr für Rote Karte (nur Nachwuchs): 15 Euro (Kopie des Einzahlungsbeleges an Staffelleiter) - Nichteingeben oder verspätetes Eingeben eines Spielergebnisses in das DFBnet: 10 Euro |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| IV. Informationen zum Krombacher Altmark- und Kreispokal 2011/12 1. Termine
13.08.2011 Ausscheidsrunde (Kreispokal: Hauptrunde) 03.09.2011 Hauptrunde (Kreispokal: Achtelfinale)
03.10.2011 Achtelfinale (Kreispokal: Viertelfinale)
31.10.2011 Viertelfinale (Kreispokal: "Spielfrei")
07.04.2012 Halbfinale
26.05.2012 Finale in Schönhausen
2. Spielnummern
Werden auf der Internetseite des KFV Altmark Ost unter dem Reiter Spielbetrieb (Startseite linker Hand), Herren, Pokal und der jeweiligen Runde veröffentlicht. Weiterhin ersichtlich auf der Internetseite www.fussball.de, in der Unterkategorie der Pokalspiele und der jeweiligen Runde, nach dem Betätigen des Bottons „Seite drucken“. 3. Gelbe, Gelb/ Rote und Rote Karten Einen Spieler, den der Schiedsrichter in drei FSA- oder Kreispokalspielen durch Vorweisen der gelben Karte verwarnt hat, ist für das FSA- oder Kreispokalspiel gesperrt, das dem Pokalspiel folgt, in welchem die dritte Verwarnung verhängt worden ist. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. Bei einem Feldverweis mit der gelb/roten Karte ist der Spieler für das diesem Feldverweis folgende FSA- oder Kreispokalspiel gesperrt. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. Weiteres regelt der § 16a der Spielordnung des FSA. 4. Ehrungen der Mannschaften Die Pokalsieger der Endspiele erhalten einen Pokal, eine Urkunde, 25 Medaillen, Präsente der Krombacher Brauerei und einen Wanderpokal. Die Mannschaft, die den Pokal dreimal hintereinander oder fünfmal mit Unterbrechungen gewinnt, bleibt im Besitz des Wanderpokals. Die Endspielteilnehmer werden mit einem Pokal, einer Urkunde, Präsente der Krombacher Brauerei und 25 Medaillen geehrt. 5. Ausschreibung Pokalfinals Die Vereine können Bewerbungsunterlagen für die Austragung der Pokalendspiele 2013 bis zum 31.10.2011 beim Präsidenten einreichen. Die Pokalendspiele der Herren werden aus Sicherheitsgründen nur auf solche Platzanlagen durchgeführt, wo die Spielfelder durch eine Barriere umrandet sind. Ist nur eine teilweise Barriere vorhanden und die Sicherheit kann durch andere Maßnahmen hergestellt werden, entscheidet eine vom KFV eingesetzte Kommission vor Ort beim Ortstermin mit den Bewerbern für die Pokalendspiele. Austragungsorte wo die Pokalendspiele in den letzten 10 Jahren bereits stattgefunden haben, werden dabei nicht berücksichtigt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
V. Übersicht erforderlicher Kennungen für die Ergebnismeldung im DFBnet
Die Spielnummer muss immer als dreistellige Nummer verwendet werden. Wenn in den Ansetzungen das Spiel z.B. mit 20 angegeben ist, muss 020 eingegeben werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VI. Auf- und Abstiegsregelung
In der Kreisoberliga, Kreisliga und der 1. Kreisklasse wird in je einer Staffel mit 16 Mannschaften gespielt. Die beiden Erstplatzierten jeder Staffel, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, steigen in die nächst höhere Spielklasse auf. Aus der 2. Kreisklasse steigen ebenfalls die beiden Erstplatzierten, soweit sie aufstiegsberechtigt sind, direkt in die 1. Kreisklasse auf.
Wird eine Mannschaft oberhalb der 2. Kreisklasse für das neue Spieljahr nicht mehr gemeldet, die nicht Absteiger ihrer Spielklasse war, verringert sich die Anzahl der Absteiger in dieser Spielklasse, so dass im neuen Spieljahr wieder mit 16 Mannschaften ab der 1. Kreisklasse gespielt werden kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
VII. Hallenkreismeisterschaften
1. Hallenkreismeisterschaft der Männer 2011/12 1.1 Termin Vorrunde: 16.12.2011; 17.12.2011 und 06.01.2012 Austragungsorte: Bismark, Goldbeck und Havelberg
Finalrunde: 21.01.2012 Austragungsort: Stendal 1.2 Teilnehmer und Nachmeldung Alle Mannschaften der Kreisoberliga und Kreisliga sind zur Teilnahme an der Hallenkreismeisterschaften verpflichtet, da die Hallenkreismeisterschaft eines Pflichtspiele im Sinne des § 14 SpielO FSA gleichgestellt wird. Alle übrigen Mannschaften (Landesklasse und 1. sowie 2. Kreisklasse) können bis zum 30.09.2011 beim Staffelleiter Pokal schriftlich gemeldet werden. Die Startgebühr für die nicht Kreis- und Kreisoberligamannschaften beträgt 50 Euro. Durch den KFV Altmark Ost ist eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei der Hallenkreismeisterschaft jederzeit möglich. Eine detaillierte Ausschreibung der Hallenkreismeisterschaften wird den teilnehmenden Vereinen bis zum 31.10.2011 übergeben. |
Copyright © 2011 - KFV Altmark-Ost