| I. Richtlinien zur Durchführung des Spieljahres II. Auf- und Abstiegsregelungen III. Pokalspiele IV. Hallenkreismeisterschaften V. Rahmenrichtlinien für Kleinfeldspiele |
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| I. Richtlinien zur Durchführung des Spieljahres Die Durchführung der Jugendfußballspiele erfolgt auf der Grundlage der Satzung und Ordnung des Fußballverbandes SachsenAnhalt e.V. Amtlichen Mitteilung der Richtlinien der Anweisungen zum spezifischen Wettbewerb. 1. Meldung 1.1 Mannschaftsmeldung Die Vereine haben spätesten zum 1. Spieltag dem zuständigen Staffelleiter eine Spielerliste zu übergeben. Eine Identitätskontrolle (Passvorlage beim Staffelleiter) bleibt der spielleitenden Stelle für das gesamte Spieljahr vorbehalten. Nachmeldungen von Spielern sind den Staffelleiter bis spätestens 3 Tage nach dem Einsatz mittels einer Passkopie nach zu reichen. Die Nichteinhaltung dieser Weisung zieht eine Verwaltungsstrafe ( 20.00 EURO ) gem. SpO nach sich. 1.2 Meldung von Freundschaftspielen und Turnieren Alle Freundschaftspiele (geplante Turniere) während der Pflichtspielzeit sind vor ihrer Durchführung bis 2 Wochen im voraus dem Staffelleiter zu melden. Internationale Spiele bedürfen der vorherigen Genehmigung des Jugendausschusses des KFV. 2. Spielberichte Die Spielberichte/Spielprotokolle (A 2) sind ordnungsgemäß, sauber und leserlich auszufüllen. Auswechslungen und Torschützen sind vom Verantwortlichen des Vereins nach Spielende in den dafür vorgesehenen Spalten einzutragen. Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind vom Schiedsrichter einzutragen und ebenfalls vom betreffende Vereinsvertreter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielberichtsbogen anzukünden. Der gastgebende Verein hat dem Schiedsrichter einen, an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu übergeben. Einsicht und Eintragungen an Spieltagen sind von den DFB-Stützpunkttrainern erlaubt. 3. Kostenreglung Bei Pflichtspielen tragen die Vereine ihre Fahrtkosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der Gastgeber. Die Kostenreglung bei Spielausfällen erfolgt nach § 15 der Finanzordnung des FSA. Ausnahme regelt die Ausschreibung für zentrale Wettbewerbe. 4. Proteste / Einsprüche gegen Spielwertungen Proteste und Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regelt die Ordnung des FSA. 5. Arbeit mit Auswahlspielern Die Vereine sind verpflichtet, berufene Spieler für Lehrgänge und Spiele der Auswahlmannschaften abzustellen. In der Zeit der Auswahlberufung ist der Einsatz in der Vereinsmannschaft nur mit Freigabe des Landestrainers bzw. verantwortlichen Funktionärs erlaubt. Unerlaubtes Fernbleiben zieht eine sofortige Spielsperre nach sich. 6. Jugendspielgemeinschaften (SpG) SpG können gemäß § 12 JO des FSA beim KFV – Jugendausschuss Vorsitzenden beantragt werden. Die rechtliche Verantwortung trägt der für die entsprechende Spielklasse qualifizierte Verein. ( Antragsformular anfordern ) Dem Staffelleiter sind die KFV – Genehmigung sowie die Spielerangaben ( Name, Vorname, Geburtstag, Verein, Passnummer ) zweifach zu übergeben. Eine vom Staffelleiter bestätigte Liste mit Spielerpässe ist zu jedem Spiel mitzuführen. Ein gemeldeter Spieler einer Spielgemeinschaft hat nur die Spielberechtigung dieser Spielklasse und ist bei einem Einsatz in einer anderen Mannschaft nicht Spielberechtigt. Eine Erweiterung auf eine andere Mannschaft ist nicht möglich, dies gilt nicht für Spieler des Stammvereins, hier kann der Spieler in der nächsten Spielklasse spielen. Für A – Junioren, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, trifft diese Regelung bei einem Einsatz in den Senioren nicht zu. Für die Spieldurchführung gilt, diese Bestätigung sowie der Antrag auf eine Spielgemeinschaft ist vor jedem Pflichtspiel gemeinsam mit den Spielpässen zur Kontrolle dem Gegner, unaufgefordert vorzulegen. Spieler, die einer Spielgemeinschaft angehören, welche unter Verantwortung der Kreisjugendausschüsse spielen., können unabhängig ihrer Altersklasse nicht an den Pflichtspielen des Landes – und Verbandsliga teilnehmen. Die Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zu Punktverlust. 7. Schiedsrichter Ansetzung Pflichtspiele der A-Junioren und B-Junioren werden vom Schiedsrichterausschuss des KFV angesetzt. Schiedsrichter für C-Junioren Spiele können vom Gastgeber beim Schiedsrichteransetzer beantragt werden. 8. Stichtage für das Spieljahr 2011 / 2012 A – Junioren: 01.01. 1993 und jünger B – Junioren: 01.01.1995 C – Junioren: 01.01.1997 D - Junioren: 01.01.1999 E – Junioren: 01.01.2001 F – Junioren: 01.01.2003 9. Persönliche Strafen Bei ausgesprochenen persönlichen Strafen durch zeigen der Gelben Karte (5 Gelbe Karten bedeuten ein Spieltag Sperre für den Spieler) Gelb/Rote Karte (Gesperrt für die Fortsetzung des Spiels, ist auch das nächste Spiel gesperrt). Für die Spiele auf Kleinfeld entfällt diese Regelung (Zeitstrafen) .Bei Zeigen einer Roten Karte ist der Spieler automatisch bis zur schriftlichen Mitteilung zum Strafmaß durch den Staffelleiter vorgesperrt. Wird ein oder mehrere Spieler wegen unsportlichen Verhaltens auf dem Weg zum oder vom Spielfeld bzw. in die Umkleideräume durch den Schiedsrichter erkannt und dem Staffelleiter gemeldet, so werden die Sünder durch eine schriftliche Mitteilung durch den Staffelleiter mit Spielsperre bestraft (Entspricht dem § 17 der SPO). 10. Mädchen im Spielbetrieb § 4 Spielorganisation Abs.4 In den Altersklassen der G bis B ist es erlaubt, Mannschaften gemischt aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. In diesen Altersklassen können auch Mannschaften der Junioren am Spielbetrieb Der Junioren teilnehmen. Bei den C – Junioren sind Juniorinnen des jüngeren B – Jahrgang spielberechtigt, sofern in ihrer Altersklasse im Verein kein Spielmöglichkeit besteht und die Erziehungsberechtigten zustimmen. 11. Spielberechtigung Die Teilnahme an Pflichtspielen ist nur mit gültigem Spielerpass gestattet. Auf Antrag für eine Spielberechtigung ist die Teilnahme an einem Pflichtspiel unzulässig und führt zu Punktabspruch und Bestrafung. |
| II. Auf - und Abstiegsregelung Der Kreismeister A bis D - Junioren können sich in Aufstiegsspielen (Hin - Rückspiel) für die Landesliga qualifizieren. Verzichtet der Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, rückt der Nächstplatzierte nach. Die Aufstiegsspiele sind termingerecht durchzuführen. Die Sieger der jeweiligen Paarungen sind die Aufsteiger. Verzichtet ein Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, so ist der Gegner kampflos Aufsteiger.
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In den Altersklassen A bis F - Junioren werden Kreispokalsieger ermittelt. Teilnehmer sind die Mannschaften der Kreisligen des KFV und die Landesligisten wobei der Kreisligist dann das Heimrecht hat.
Gespielt wird im KO - System. |
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IV. Hallenkreismeisterschaften
(gesonderte Ausschreibung) In den Altersklasse A bis F - Junioren werden Hallenkreismeisterschaften ausgetragen und wird für alle am Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften zur Pflichtteilnahme. Ein Zurückziehen einer Mannschaft der Landes und Verbandsliga ist vom Verein in schriftlicher Form am Jugendausschuss bis zum 30.09.2011 gestattet. In der Vorrunde ist einmalig ein Startgeld in Höhe von 20.00 EURO pro Mannschaft zu entrichten. Die Einzahlung auf das Konto des KFV hat bis zum 30.09.2011 zu erfolgen. Gespielt wird nach den gültigen Richtlinien für Fußballspiele in der Halle im Bereich des FSA. Bei den Vorrunden qualifizieren sich die Mannschaften für die Endrunde. Der Kreismeister qualifiziert sich für die Zwischenrunde des FSA. |
| V. Rahmenrichtlinien für Kleinfeldspiele Das Spielfeld entspricht der Hälfte eines normalen Spielfeldes. Die Mindestmaße für separate gebaute Kleinfelder betragen: Länge: 60m Breite: 45m Die Begrenzung des Spielfeldes, die Mittellinie, der Strafraum sowie der Anstoß – und Strafstoßpunkt werden durch Abstreuen gekennzeichnet. Erfolgt diese Aufzeichnung auf dem Großfeld, so kann die Mittellinie ersatzweise durch zwei Fahnen markiert werden. Der Strafraum wird von den Torpfosten aus 10 Meter Entfernung nach der Seite und nach vorn gezogen. Der Strafstoßpunkt ist 9 Meter von der Torlinie entfernt. Die Tore haben die Maße 5 x 2 Meter. Die Tore sind gegen unbeabsichtigtes Umkippen zu sichern. Vor jedem Spiel – und Trainingsbeginn ist die Standsicherheit zu überprüfen. Regel 2 – Der Ball Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Der Spielball sollte in Gewicht und Umfang für die jeweilige Altersklasse geeignet sein. Spielbälle der Altersklassen: G – und F – Junioren Ballgröße 5 290 bis 320 Gramm E – Junioren Ballgröße 5 350 bis 370 Gramm Ab D – Junioren aufwärts Ballgröße 5 410 bis 450 Gramm Regel 3 – Zahl der Spieler Zu jeder Mannschaft gehören acht Spieler ( 7 Feldspieler und der Torwart). Es können bis zu 5 Auswechselspieler in einem Spiel eingesetzt werden. Eine Mannschaft ist ab sechs Spieler spielfähig. Das Auswechseln von Spielern ist nur bei Spielruhe gestattet. Die An – und Abmeldung hat beim Schiedsrichter zu erfolgen. Ausgewechselte Spieler können in demselben Spiel wieder ein gewechselt werden. Regel 4 – Die Ausrüstung der Spieler Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Regel 5 – Der Schiedsrichter Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Regel 6 – Die Schiedsrichterassistenten Schiedsrichterassistent sind entbehrlich. Regel 7 – Die Spielzeit F, G – Junioren 2x20 Min. E – Junioren 2x25 Min. D – Junioren 2x30 Min. Die Verlängerung bei Pokalspielen bzw. Entscheidungsspielen beträgt 2x5 Minuten Regel 8 – Der Spielbeginn Wie die Fußballregeln für Großfeld Regel 9 – Der Ball in und aus dem Spiel Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Regel 10 – Wie ein Tor erzielt wird Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Regel 11 – Abseits Es wird ohne Abseits gespielt. Regel 12 – Der Freistoß Wie in den Fußballregeln für Großfeld. Regel 13 – Der Abstoß Der Abstoß erfolgt in einer Entfernung von 2 Meter von der Torlinie. Der Abstoß, der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf darf die Mittellinie nicht überschreiten. Bei Vergehen dieser Bestimmung wird an der Stelle, wo der Ball die Mittellinie überschritten hat, ein indirekter Freistoß für den Gegner verhängt. |
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